Abt. Gedanken zum Artikel

uno‚Der Strafbestand der Folter würde zuwenig kriminalisiert‘ und ‚es bestehe die Möglichkeit, dass man für ein solches Vergehen straflos davon spaziere‘.

Da wurden wir eiskalt erwischt, gewitzte UNO. Die aktuelle Wasserknappheit muss auf exzessives Waterboarding zurück zu führen sein.
Hoffen wir, dass im allgemeinen Trubel untergeht, dass die Schweiz herzlich wenig gegen das Ansteigen des Meeresspiegel unternimmt. Böse Zungen behaupten, wir hätten noch nicht einmal Dünen, welche das Meer zurückhalten.

Währenddessen werden sich die Holländer gegen den Vorwurf behaupten müssen, dem Schutz von Edelweiss nicht genügend Beachtung zu schenken und den natürlichen niederländischen Lebensraum von Murmeltieren kaum bis gar nicht zu fördern.

In Sachen Asylverfahren hat die Schweiz Nachholbedarf, namentlich in Sachen Rechtsschutz. Jeder Asylbewerber soll künftig beim Grenzübertritt ein Lindt-Schöggeli, ein Handy-Ladegerät und einen Rechtsbeistand erhalten.
‚Wie soll man beurteilen, ob ein Flüchtling in seinem Herkunftsland von Folter bedroht ist, wenn er keinen Anwalt hat?‘

Gegenfrage; Wie soll ein Anwalt beurteilen, ob ein Flüchtling in seinem Herkunftsland von Folter bedroht wird?
Gibt es eine geheime, nur für Anwälte einsehbare Liste, auf welcher Regierungen ein Kreuz setzen, wenn sie in ihrem Land der Folter fröhnen? Oder reist der Anwalt im Auftrag der Regierung in das Herkunftsland und inspiziert Gefängniseinrichtungen? Schwierig. Wir entsinnen uns, der Vizedirektor des Staatssekretariats für Migration, Urs Von Arb, war in Eritrea auf Staatsbesuch und versäumte es prompt das Thema Asyl anzuschneiden.

Des weiteren sei die Schweiz zu lasch bei Rückführungen. Man vertraue zu sehr auf die Aussage der Herkunftsstaaten, dass alles in Ordnung sei und man den Ausreisser wieder heim führen könne.
Nun ja, hier unterscheiden wir uns vielleicht ein wenig von der UNO. Die Schweiz reist nicht durch die Welt und erklärt den Regierungen was in ihre Gesetzbücher gehört und was nicht. Da vertraut man eben einmal einer Aussage.
Aber viele Rückführungen haben wir ja nicht, einmal hier, lässt man die Asylbewerber nur ungern wieder nach Hause.
Zum Abschluss sei unsere Polizei zu gewalttätig – wir entsinnen, erst erschiessen lassen, dann reagieren – und die Gerichte zu nachlässig im Umgang mit häuslicher Gewalt.
Vielleicht sollte jedem Mann bei der Eheschliessung ein unentgeltlicher Anwalt zur Seite gestellt werden.

Zum Abschluss erinnerte uns die UNO noch an den im Januar fälligen Jahresbeitrag von 140 Millionen und kündigte die nächste Untersuchung auf spätestens 2019 an.

Über RAB

Ein Schreiberling mit nüchternem Blick auf das Leben, beim Versuch, selbiges aus satirischer Sicht etwas angenehmer zu bewältigen.
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