Die Presseschau

Legalisierung der Bratwurst; Ja oder nein.

Rund 24 Tankstellenshops sollen rund um die Uhr, sieben Tage die Woche öffnen dürfen. Respektive, offen haben sie schon, das Angebot ist einfach eingeschränkt. Es wird gesetzlich geregelt, welchem Verwendungszweck ein Artikel zugeführt wird. So darf wohl ein erwärmtes Fonduebrötchen veräussert werden, eine Fonduemischung und Brot jedoch nicht.
Staatlicher Nonsens, in der Tat, denn das Personal ist sowieso anwesend um Fonduebrötchen zu verticken.

So kann man argumentieren. Wäre da nicht dieser dumme Initiativtext…

…dürfen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer auch sonntags und in der Nacht beschäftigt werden.

Wer mich kennt, der weiss; So etwas kann ich einfach nicht gut heissen. Nicht der Herr BP und Frau Shell dürfen sonntags und in der Nacht arbeiten, aber sie dürfen Leute beschäftigen.
Die Initiative wird kaum etwas daran ändern, dass der Mensch glaubt, rund um die Uhr einkaufen zu müssen. Es werden auch fortan Menschen ausgebeutet, welche einfach keine andere Möglichkeit haben, als mitten in der Nacht hinter eine Tankstellentheke zu sitzen.
Natürlich, auch ich nutze die Tankstellenshops, oder kaufte schon um halb acht im Rhy-Markt ein. Freitags rauschte ich an der Shoppingmeile Lyssach vorbei, abends um 21 Uhr noch Festbeleuchtung in der IKEA. Es ist einfach pervers und ich behaupte nach wie vor, dies kann sich nicht auszahlen. Vielleicht sollte ich nicht von mir auf andere schliessen; Aber ich kaufe doch nicht zweimal ein Pfund Brot, nur weil die Verkaufsstelle bis mitten in die Nacht geöffnet hat.
Also lehne ich die Legalisierung der Bratwurst um der Salami willen ab.
Wenn unsere Regierung eines wirklich beherrscht, ist es die Salamitaktik und für einmal halte ich es mit den Linken. Hinter dieser Initiative sehe ich nur einen Schritt zur Liberalisierung der Ladenöffnungszeiten.

So gelesen am Montag.

Des weiteren will die Migros Markenartikel im Ausland einkaufen. Die Schweizer Importeure umgehen, im Dienste der Konsumenten natürlich.
Es ist klar, wann immer man einen Mittelsmann übergehen kann, fährt man günstiger, respektive, verdient sich eine goldene Nase.
Doch wenn ich es mir so überlege; Wenn die Erben Duttweilers – er würde ob solcher Gedanken im Grabe rotieren – sich den Dealer sparen wollen, warum soll ich diesen Weg nicht auch beschreiten, die Migros aussen vor lassen und direkt zu Edeka gehen?
Ach so, ja; Wenn der kleine Mann dies macht, schädigt er die Wirtschaft.

Dienstags wurde Frau Munz als Nationalrätin in Bern vereidigt.
Hatten sie die Dame kürzlich auf ihrem Wahlzettel? Eher nicht, da die letzten Nationalratswahlen zwei Jahre her sind. Da sicherte sich ein gewisser Hans-Jürg Fehr die Wiederwahl. Dieser wurde nun durch Frau Munz ersetzt, damit sie sich zwei Jahre lang profilieren kann, um die Chancen der Einsetzung durch eine reguläre Wahl zu erhöhen. Hätte das Stimmvolk Frau Munz im Nationalrat gewollt, hätte sie dann nicht auch die Stimmen erhalten? SP wähle ich aus Prinzip nicht, doch würde ich, ich käme mir veräppelt vor. Zumal Frau Munz betont, sie „…habe nicht vor, in Hans-Jürg Fehrs Spuren zu wandeln.“

Abt. Sparen beim Staat: Ratsmitglieder, welche mehr als 30 Minuten „Arbeits“-Weg haben, erhalten nun 180 Franken Übernachtungsspesen. Steuerfrei. Wer länger als 90 Minuten unterwegs ist, erhält gar noch eine Distanzentschädigung von 22.50 pro Viertelstunde über den neunzig Minuten, davon sind zwei Drittel steuerfrei.
By the way, gemäss Artikel 16.2 f im Bundesgesetz über die obligatorische Arbeitslosenversicherung und die Insolvenzentschädigung ist ein Arbeitsweg bis zwei Stunden zumutbar. Ohne Entschädigung. Aber hier geht es auch um Arbeitende.
Wer sich detailliert über die Entschädigungen von unseren Parlamentarieren informieren möchte – Nationalräte erhalten bescheidene 130’000 Franken, Ständeräte immerhin 140’000 Franken – kann sich hier reinklicken.

Frau Sommaruga rief am Mittwoch zur Verhältnismässigkeit. Wer die käufliche Liebe mit einer Minderjährigen vollzieht, soll mit drei Jahren Haft bestraft werden. Die SVP wünschte sich wohl fünf Jahren, da aber die Kindstötung mit drei Jahren bestraft werde, könne man das Strafmass zum Schutz der Minderjährigen nicht höher stellen, so die Justizministerin.
Abgesehen davon, dass ich Befürworter der Todesstrafe bin, frage ich mich, wann hat die Verhältnismässigkeit in unserem Gesetz Einzug gehalten?
Gerade hinsichtlich des Verkehrsbussenkatalog und richtigen Gesetzesübertretungen.

A propos Verkehr; Wenn sich zwei Flugzeuge mit einer Distanz von 5,6 Kilometern – also eines über Neuhausen, eines über Siblingen, zum Beispiel – und einem Höhenunterschied von 150 Meter kreuzen, bedeutet dies einen Beinahezusammenstoss, welcher tagelang durch die Presse geschleift wird. So geschehen im Oktober 2010, drei Jahre später wünscht die Schaffhauser Regierung eine genaue Untersuchung des Vorfalls. Wer Zeit für solche Kinkerlitzchen hat, scheint mir unterbeschäftigt.
Wenn hier mal kein Sparpotential besteht…

Über RAB

Ein Schreiberling mit nüchternem Blick auf das Leben, beim Versuch, selbiges aus satirischer Sicht etwas angenehmer zu bewältigen.
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