Schaffhauser Justiz in Bestform

Nach erstmaligem Durchlesen verlor ich nach wenigen Zeilen den Überblick. Auch ein wiederholtes, etwas intensiveres, Studium des Textes vermochte nicht die notwendigen Brücken zum Allgemeinverständnis zu schlagen. Also begann ich die ganze Geschichte mit meinen Worten niederzuschreiben.
Ich möchte damit nicht Herrn Robin Blanck ins Gärtchen treten, es liegt zweifelsohne daran, dass man alleine mit gesundem Menschenverstand, gewisse Dinge nicht versteht.

Unserer ordentlichen Schweizer Gerichtbarkeit wurde ein Marokkaner zugeführt, nennen wir ihn der Einfachheit halber Achmed.

Wo wir gleich bei Namen sind, ein heisses Eisen. Nenne ich Herbert einen Vollpfosten, dann ist dies wohl eine unfeine Aussage, gerechtfertigt oder nicht wird eine ungeregelte Ansichtssache bleiben.
Nenne ich Herbert einen schweizer Vollpfosten, klingt dies merkwürdig, ist aber nicht weiter von Belang. Und damit hat sich die Geschichte.
Nenne ich jedoch einen türkischstämmigen Bürger einen türkischen Vollpfosten, ist dies eine Ehrverletzung, welche die Schaffhauser Gerichtsbarkeit mit 950 Franken zu büssen pflegt.
Gehört in dieselbe Sparte wie der Unterschied zwischen einer mit Edelweiss-Motiven bestickten Kutte und einem T-Shirt mit einem aufgedrucken doppelköpfigen Adler.schwinger-hemd So, nun zurück zu unserem Achmed aus dem schönen Marokko.

Achmed ist eine frohe Natur, bisweilen vielleicht ein wenig impulsiv. Die Schweizer haben einfach noch nicht das richtige Fingerspitzengefühl entwickelt. So geschah es, dass im Herbst letzten Jahres Achmed den Leiter der Unterkunft für Asylsuchende an den Haaren riss und ihm einen Kopfstoss versetzte. Auf dem Fussballplatz wird dies mit 7500 Franken Busse geahndet, wir entsinnen uns an die WM 2006.
Unser Achmed wird daraufhin in den Container für ungezogene Asylanten gesperrt.
Dies klingt jetzt schrecklicher als es ist. Für maximal drei Monate kann ein schlecht assimilierter, papierloser Eingereister in diesen Bungalow ‚gesperrt‘ werden.
Das Ferienhäuschen befindet sich im Schweizersbild. Ausgestattet mit Schlafzimmer, Fernseher, Küche, Bad und einem kleinen Gartensitzplatz. Ein normales Gefängnis eben. Für schlappe 90’000 Franken auch nahezu ein Schnäppchen.
Der gravierende Unterschied zum Knast, in welchem etwa zahlungsunfähige Temposünder einsitzen, liegt darin, dass sich der Insasse aus freien Stücken Abends um sieben in selbigen zu begeben hat und sich morgens um sieben, so er das möchte, auch wieder entlässt. Des weiteren wird die Gefängnistür von innen, also dem Bewohner selbst, zugesperrt.

Nun war es so, dass sich Achmed in diesen Räumlichkeiten nicht besonders wohlfühlte und in einem Anfall von Eigeninitiative begann das Häuschen neu einzurichten. Dies mit einem bewundernswerten Engagement.
Als die Polizei am Morgen des 26. September 2014 mit kuhwarmer Milch und frischen Croissantes * im Schweizersbild eintraf, war Achmed gerade nicht zugegen. Doch er hat eine Visitenkarte hinterlassen; Aufgrund von Achmeds Umbauarbeiten wäre der Bungalow gemäss Sozialamt für zehn Tage nicht mehr bewohnbar und der Schaden belaufe sich auf mehreren tausend Franken. Sobald der erste Schrecken verflogen sei, gedachte das Sozialamt bei der Polizei Anzeige erstatten.
* (Spekulation des Autors, Anm. d. Red.)

Nun, Achmed kehrte auch des Abends nicht zurück. Mit einer Träne im Knopfloch mussten die Behörden feststellen, dass er das Land wohl verlassen hätte.

Drehen wir das Rad der Zeit etwas zurück und betrachten Achmed’s Leidensweg.

Im Februar 2008 wurde das Asylgesuch von Achmed abgelehnt und er wäre daraufhin verpflichtet gewesen die Schweiz zu verlassen. Doch da gilt es einen Dienstweg einzuhalten, es wird nicht einfach über die Grenze ins Ausland geschlurft.
Sei es nun weil die Armee ihr Transportflugzeug noch nicht hat, oder Achmed über seine Verpflichtungen nie richtig aufgeklärt wurde, jedenfalls blieb er in unserem kleinen Land. Nicht untätig, hier ist der Bericht etwas schwammig, doch hie und da befand er sich gemäss dem Artikel in Haft. Nun ist der Aufenthalt in der Haft ein legitimer Aufenthalt in der schönen Schweiz, so kann man Achmed ein rechtswidriger Aufenthalt eigentlich nur vom Juli 14 bis im September 14 zum Vorwurf machen.
Würde es nach den Linken gehen, wäre eine ordentliche Einbürgerung wohl bereits überfällig.
Doch dafür hatte der gute Marokkaner beleibe keine Zeit, denn in den zwei Wochen vor dem Einzug in besagten Container, hatte er noch eine Ersatzfreiheitsstrafe abzusitzen. Eine Ersatzfreiheitsstrafe bedeutet, dass jemand anstelle der Begleichung einer Busse in das Hotel Staat zieht und für freie Kost und Logis einige Tage in der Zelle schläft.

Nun wurde er also am 24. September 2014 aus dem Gefängnis entlassen und sollte am 25. September wegen des tätlichen Übergriffes in den Bungalow im Schweizersbild ziehen.

Ich habe ja gesagt, die Geschichte ist etwas schwierig zu verstehen.

Am 26. September, wie erwähnt, war Achmed also über alle Berge.
Am Stammtisch würde man wohl sagen; Dahin zurück wo er hingehört, wir hätten nun etwas Lehrgeld gezahlt, aber das ‚Problem‘ hat sich von alleine erledigt. No en Kafi im Glas und zwei Chrummi, Rosmarie!

Doch in der Verwaltung sitzen keine Stammtischler und so haben wir es nur ihren Bemühungen zu verdanken, dass Achmed am Kragen gepackt und in die Schweiz zurückgeschleift wurde. Wäre ja noch schöner, wenn jeder Asylbewerber auf eigene Faust die Schweiz wieder verlassen würde, wo kämen wir da hin?
Also holen wir den abgewiesenen Asylbewerber, welchen wir vor sieben Jahren des Landes verwiesen hatten, wieder zurück, um ihn zu büssen.
Wir finanzieren nun drei Monate Gefängnis, daraufhin wird er noch die Ersatzstrafe für die 600 Franken Staatsgebühr absitzen müssen. In der Schweiz ist der Mindesttagessatz 10 Franken, was nochmals zwei Monate bedeutet. Das soll dem kleinen Schlingel eine Lehre sein!
Danach geht es auf Reisen. Wir werden Achmed zurück schaffen, denn eigentlich hat er gar nicht hier zu sein. Unter Umständen muss sich der Gute noch gedulden, denn seit das Bundesamt für Migration im Jahre 2008 ein Privatflugzeug für die Ausschaffung zweier Asylbewerber nach Ghana charterte, ist die Bevölkerung hinsichtlich der Kosten für diese Reisen etwas sensibilisiert.

ausschaffung

Für Achmed müsste man wohl ein kleines Häuschen bauen.
In der Asylunterkunft ist kein Platz für sogenannte renitente, ein hässliches Wort, Asylanten und für den Bungalow im Schweizersbild wurde über Achmed während seiner auslandsbedingten Abwesenheit vom Sozialamt ein Zutrittsverbot verhängt.

Der Bungalow…. War da nicht noch eine Anzeige offen?
Diese ging leider unter, obwohl die Staatsanwaltschaft des öfteren beim Sozialamt nachhakte. Aber dies sei rückblickend nicht weiter tragisch, da sich der Ersatz eines Feuerlöschers und der Fensterscheibe nicht auf mehreren Tausend Franken belief, sondern im Endeffekt mit 250 Franken zu Buche schlägt. Auch das Strafmass wäre kaum erhöht worden, hätte man die Sachbeschädigung auch noch zur Anzeige gebracht. So der Herr Roost des Sozialamtes.
Manchmal muss man eine fünf gerade sein lassen. Ich bin beruhigt. Mein Gefühl für Verhältnismässigkeit geriet leicht durcheinander, als mich die Steuerbehörde mit einer Betreibung über 90 Franken überraschte, da ich beim E-Banking durch einen Zahlendreher unbeabsichtigt die Steuerschuld nach unten korrigierte. Auch der ein oder andere Sprayer wird aufatmen, da das Strafmass für Sachbeschädigungen künftig vernachlässigbar sein wird.

Bleibt noch die Missachtung der Eingrenzung. Wir entsinnen uns, der Asylbewerber hätte sich selbst von 7 bis 7 Uhr einzuschliessen.
Da hat die Justiz einen richtigen Homer gebaut.

homerDurch die unbewachte Selbsteinschliessung kann nicht mit Sicherheit gesagt werden, dass Achmed sich auch wirklich selbständig in den Vollzug gebracht hatte. Mit anderen Worten, man kann nicht beweisen, dass die Verwüstung des Containers auf Achmeds Kosten geht. Im Zweifel für den Angeklagten.

Es geht noch eine Idee verzwickter.
Obwohl Achmed sich auch nach dem 26. September noch Abend für Abend selbst einschliessen sollte, erliess das Sozialamt ein Hausverbot.
Wäre Achmed am 26. September 2014 nun noch hier gewesen und hätte sich des Abends gemäss Auflage um sieben in den Container geschlossen, hätte er sich eine Zuwiderhandlung gegen das Hausverbot zur Last gelegt.
Wäre Achmed am 26. September 2014 nun noch hier gewesen und hätte dem Hausverbot Rechnung getragen, hätte er sich der Zuwiderhandlung der Einschliessauflage schuldig gemacht.
So nebenbei, Hausverbot im Gefängnis; Dies ist wohl die erste ‚Du kommst aus dem Gefängnis frei‘-Karte welche ausserhalb der Monopoly-Spielumgebung überreicht wurde. Die Schaffhauser sind einmal mehr Trendsetter.gefaengnis-frei

Minus mal minus gibt Plus.
Oder wie es die Richter betiteln, ein juristischer Widerspruch, woraufhin sich alles in Luft auflöst.

Puff.

Und damit endet der neuste Streich der Schildbürger.

schildbuerger

 

Über RAB

Ein Schreiberling mit nüchternem Blick auf das Leben, beim Versuch, selbiges aus satirischer Sicht etwas angenehmer zu bewältigen.
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